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Zwar rechtfertigt Alkoholmissbrauch allein keine Unterbringung des Betroffenen in eine geschlossene Anstalt. Führt die Alkoholabhängigkeit jedoch zu einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung, so ist die gerichtliche Genehmigung einer Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB zulässig, wenn die freie Willensentscheidung des Betroffenen aufgrund der Alkoholkrankheit ausgeschlossen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2015 ordnete das Amtsgericht Hannover auf Antrag des Betreuers die
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die gerichtliche Genehmigung der
Zwar sei es richtig, so der Bundesgerichtshof, dass Alkoholismus für sich gesehen keine psychische Krankheit bzw. geistige Behinderung sei, so dass allein darauf keine
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22941
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