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Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Art der Verwahrung von EC-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto als grob fahrlässig anzusehen ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls unterhielt bei der beklagten Sparkasse ein Girokonto. Während einer Auslandsreise ließ sie die
Für die Entscheidung des Falles kam es darauf an, ob diese Art der Verwahrung von
Das Urteil ist aus dem Jahre 2000 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 12726
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