wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2023
X ZR 84/22 -

BGH: Fluggesellschaft haftet für verpassten Anschlussflug wegen fehlender Unterstützung eines auf Rollstuhl angewiesenen Fluggastes

Anspruch auf Ausgleichszahlung

Verpasst ein auf den Rollstuhl angewiesener Fluggast seinen Anschlussflug, weil er als letztes das Flugzeug verlassen musste, und erreicht er sein Ziel dadurch mit einer großen Verspätung, so steht ihm ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 Fluggast­rechte­verordnung (VO) zu. Die Fluggesellschaft ist in diesem Fall wegen Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 1 VO für die Ankunftsverspätung verantwortlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 wollten zwei Personen von Frankfurt a.M. über Budapest nach St. Petersburg fliegen. Einer der Personen war dabei auf einen Rollstuhl angewiesen. Da diese Person in Budapest erst als letzter das Flugzeug verlassen durfte, verpassten die Fluggäste den Anschlussflug. Da die Fluggesellschaft keine Ersatzbeförderung anbot, buchten die Fluggäste eigenmächtig einen alternativen Flug und erreichten St. Petersburg schließlich mit einer Verspätung von knapp zehn Stunden. Nachfolgend klagten die beiden Fluggäste auf Ersatz der Kosten für den Ersatzflug und auf Ausgleichszahlung wegen der Verspätung.

Amtsgericht wies Klage ab, Landgericht bejaht Anspruch auf Kostenerstattung für Ersatzflug

Während das Amtsgericht Frankfurt a.M. die Klage abwies, bejahte das Landgericht Frankfurt a.M. zumindest den Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Ersatzflug. Den Anspruch auf Ausgleichszahlung verneinte es dagegen. Seiner Auffassung nach habe die Beklagte zwar gegen Art. 11 Abs. 1 VO verstoßen, indem sie den Kläger nicht ausreichend beim Umsteigen unterstützt habe. Dies führe aber nicht zu einem Ausgleichsanspruch nach Art. 7 VO, da Art. 11 VO nicht auf diese Vorschrift verweist. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Kläger.

Bundesgerichtshof bejaht Anspruch auf Ausgleichszahlung

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Kläger. Diesen stehe der Anspruch auf Ausgleichszahlung zu. Denn für die Ankunftsverspätung der Kläger sei die Beklagte verantwortlich. Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen sei für eine große Ankunftsverspätung verantwortlich, wenn es einem Fluggast unter Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 VO die Möglichkeit genommen hat, einen direkten Anschlussflug rechtzeitig zu erreichen. Dass Art. 11 VO nicht auf Art. 7 VO verweist, spiele dabei keine Rolle. Daraus ergebe sich nämlich nicht, dass die Vorschrift in diesem Zusammenhang irrelevant ist.

Vorrangiger Ausstieg des auf Rollstuhl angewiesen Fluggastes

Die Beklagte sei hier nach Ansicht des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, die beiden Kläger nach Ankunft in Budapest vorrangig aussteigen zu lassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2021
    [Aktenzeichen: 30 C 4714/20 (45)]
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.06.2022
    [Aktenzeichen: 2/24 S 173/21]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2023, 1033Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2023, Seite: 1033
  • NJW 2023, 2487Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2023, Seite: 2487

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_X-ZR-8422_BGH-Fluggesellschaft-haftet-fuer-verpassten-Anschlussflug-wegen-fehlender-Unterstuetzung-eines-auf-Rollstuhl-angewiesenen-Fluggastes.news33394.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33394 Dokument-Nr. 33394

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.