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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein kostenlos reisendes Kleinkind bei einer Flugverspätung keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß der Fluggastrechteverordnung hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro wegen eines verspäteten Fluges nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a* der
Die Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Das Berufungsgericht erläuterte, dass die
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Art. 3 Abs. 3 Satz 1 der
Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe
250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,
[...]
Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2015
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 20773
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