kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kommt es zu einer Ankunftsverspätung oder Annullierung eines Fluges, weil das eingesetzte Flugzeug bei einem Vorflug am Vortag von einem außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (VO) betroffen ist, so kann dies zum Ausschluss der Entschädigungszahlung nach Art. 7 VO führen. Ein Fluglotsenstreik gilt als außergewöhnlicher Umstand. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 erreichte ein Flug von Kos sein Ziel in Frankfurt a.M. mit einer erheblichen Verspätung, da das eingesetzte Flugzeug in Kos verspätet ankam. Hintergrund dessen war, dass das Flugzeug am Vortag für ein Flug von Frankfurt a.M. nach Teneriffa und zurück eingesetzt wurde und dieser Flug wegen eines Fluglotsenstreiks in Frankreich und des Nachtflugverbots in Frankfurt sich erheblich verspätete. Die Fluggesellschaft hatte noch erfolglos versucht mittels Sub-Charter die Verspätung zu vermeiden. Drei Fluggäste klagten schließlich gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Frankfurt a.M. wiesen die Klage ab. Ihrer Ansicht nach habe sich die Beklagte wegen des Fluglotsenstreiks auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen dürfen, der zum Wegfalls des Entschädigungsanspruchs führe. Dagegen richtete sich die Revision der Kläger. Sie führten an, dass der
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Ein Anspruch auf
Der Ursachenzusammenhang sei auch nicht deshalb zu verneinen, so der Bundesgerichtshof, weil der außergewöhnliche Umstand nicht während des von den Klägern gebuchten Flugs oder unmittelbar davor aufgetreten ist. Diese Voraussetzung lasse sich weder nach dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck der Vorschrift rechtfertigen. Erforderlich sei nur, dass zwischen dem außergewöhnlichen Umstand und der Verspätung oder Annullierung des späteren Flugs ein enger zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang bestehen muss. Dies sei hier zu bejahen.
Zwar habe nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ein ausreichend großer Zeitraum gelegen, um das für die Durchführung des Flugs eingeplante Flugzeug von Teneriffa nach Frankfurt und von dort aus nach Kos zu bringen. Indessen habe ein großer Teil dieses Zeitraums aufgrund des Nachtflugverbots in Frankfurt nicht für Flugbewegungen zur Verfügung gestanden und ein weiterer Teil des Zeitraums sei für die Durchführung des Vorflugs benötigt worden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2021
Quelle: Bundesgerichthof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_X-ZR-1120_BGH-Aussergewoehnliche-Umstaende-beim-Vorflug-koennen-zum-Ausschluss-von-Entschaedigungszahlungen-fuehren~N30860
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 30860
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.