kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Vermieter kann auch nach dem Auszug des Mieters einen angemessenen Teil der Mietkaution einbehalten, wenn z.B. eine Nachforderung von Betriebskosten zu erwarten ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Mit dieser Entscheidung stärkt der BGH Vermietern den Rücken. Im zugrunde liegenden Fall wiesen die Karlsruher Richter die Klage einer Mieterin ab, die vom Vermieter die Herausgabe von 450,- EUR Kaution verlangte. Der Vermieter hatte die Kaution nur teilweise an die Mieterin ausgezahlt. Einen Teilbetrag von 450,- EUR hielt der Vermieter mit dem Argument ein, dass die Betriebskosten noch nicht abgerechnet seien.
Zu Recht, meinte der Bundesgerichtshof. Der Vermieter könne die Kaution in angemessener Höhe einbehalten, um Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu sichern, andernfalls würde die Mietkaution ihrer Sicherungsfunktion nicht gerecht. Von den Umständen des Einzelfalls hänge es ab, wie viel Zeit dem Vermieter zuzubilligen sei. Es könne sein, dass mehr als sechs Monate erforderlich und dem Mieter zumutbar seien. Auch noch nicht fällige Ansprüche des Vermieters könnten durch die Kaution gesichert werden, z.B. Nachforderungen auf die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten.
Vorinstanzen: LG Berlin, AG Neukölln
BGB § 551
Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2006
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VIII-ZR-7105_Vermieter-darf-Teil-der-Mietkaution-bei-erwarteter-Nachforderung-einbehalten~N2214
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2214
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.