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Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter die Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition "Versicherung" abrechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte der Kläger Nachforderungen aus einer
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe ein Anspruch auf die Kostenposition "Versicherung" zugestanden. Eine formelle Unwirksamkeit der
Die
Es sei weiterhin unschädlich gewesen, so der BGH, dass der Kläger die Kostenposition nur allgemein als "Versicherung" bezeichnet habe und nicht ausdrücklich als "Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung". Eine Kontrolle des Kostenpunkts "Versicherung" daraufhin, ob für das Mietobjekt Kosten der Sach- und
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2012
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14914
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