wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008
VIII ZR 295/07 -

BGH zur Verständlichkeit einer Betriebskosten­abrechnung

Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltlicher Richtigkeit

Eine Betriebskosten­abrechnung muss keine Erläuterungen enthalten, die dem Mieter schon vor der Abrechnungs­erstellung aus anderer Quelle bekannt sind. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Ein Wohnungsbesitzer und die Verwaltung der Wohnanlage stritten über Jahre hinweg darum, ob denn die Abrechnungen formal korrekt seien. Das heißt: Ob man als durchschnittlich interessierter, weder juristisch noch betriebswirtschaftlich gebildeter Zeitgenosse auch eine Chance habe, das zu verstehen, was da notiert war. Einzelne Positionen unter den Betriebskosten hätten diese Voraussetzung nicht erfüllt, behauptete der Kläger und weigerte sich, die geforderte Nachzahlung zu leisten. Daraufhin wurden die Nebenkosten dem Betroffenen in einem Anwaltsschreiben ausführlich erläutert. Im Folgejahr wurde die Abrechnung wieder nach demselben Schema erstellt, und der Wohnungsbesitzer war erneut nicht mit der Aufschlüsselung zufrieden.

Abrechnung für das zweite Jahr ist wirksam

Der Bundesgerichtshof bewertete das Vorgehen beider Jahre. Bei der Abrechnung des ersten Jahres seien tatsächlich gewisse Mängel festzustellen. Außerdem sei das erklärende Anwaltsschreiben zu spät nachgeschoben worden, um die Forderungen nach einer Nachzahlung noch durchsetzen zu können. Für das zweite Jahr gelte dies allerdings nicht, denn zwischenzeitlich habe ja der erläuternde Brief des Rechtsanwalts (zu der vorherigen Abrechnung) schon vorgelegen. Also war die Aufschlüsselung zu dem Zeitpunkt bekannt und die inhaltlich korrekten Betriebskosten mussten beglichen werden.

der Leitsatz

BGB § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3, § 204 Abs. 1 Nr. 1

a) Die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 BGB einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits richtet sich danach, ob der durchschnittliche Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen (formelle Wirksamkeit). Ob die abgerechneten Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, etwa ein falscher Anteil an den Gesamtkosten zugrunde gelegt wird, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung.

b) Allgemein verständliche Verteilungsmaßstäbe bedürfen keiner Erläuterung.

c) Auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entsprechend anwendbar (Fortführung des Senatsurteils vom 9. April 2008, VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258, unter II 1 b).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2009, 189Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2009, Seite: 189
  • IMR 2009, 37Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2009, Seite: 37
  • MDR 2009, 196Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2009, Seite: 196
  • MietRB 2009, 93Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2009, Seite: 93
  • NJW 2009, 283Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2009, Seite: 283
  • NZM 2009, 78Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2009, Seite: 78
  • WuM 2009, 42Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2009, Seite: 42

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-29507_BGH-zur-Verstaendlichkeit-einer-Betriebskostenabrechnung.news8274.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8274 Dokument-Nr. 8274

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.