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Wird ein dauerhafter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts nicht mittels einer AGB-Klausel, sondern individuell vertraglich vereinbart, so ist dies für Wohnraummietverhältnisse zulässig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Vereinbarung sittenwidrig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung im Mai 2015 erklärte der nunmehr neue Vermieter gegenüber den Mietern der Wohnung mehrfach die
Während das Amtsgericht Neuss die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Düsseldorf statt. Seiner Ansicht nach sei eine Vereinbarung über einen dauerhaften
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe nicht. Die Kündigungen seien aufgrund des vereinbarten dauerhaften Kündigungsverzichts unwirksam.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sei ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26283
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