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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter kein Anspruch auf Mietminderung zusteht, wenn dem Mieter eine vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerte Einbauküche des Vermieters gestohlen wird.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Im Jahr 2010 bat die Klägerin, die
Das Amtsgericht hat die auf Feststellung einer
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts wiederhergestellt. Der Verlust der im
Die Beklagte verhält sich auch nicht treuwidrig (§ 242 BGB)**, indem sie einerseits die von der Versicherung der Klägerin gezahlte Versicherungssumme in Höhe von 2.790 Euro für die Küche behält, ohne derzeit eine neue Küche anzuschaffen, und gleichwohl auf der Zahlung der für die Küchennutzung vereinbarten Miete besteht. Denn der geleistete Entschädigungsbetrag war allein als geldwerter Ausgleich für den der Beklagten als Eigentümerin und
Hat die Mietsache zur Zeit der Ãœberlassung an den
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2016
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 22468
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