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Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - hier Arbeitslosengeld II (nunmehr: Bürgergeld) - als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, auf den Sozialleistungsträger übergeht.
Der Kläger war vom 1. September 2018 bis Ende Juni 2020
Die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Der BGH hat entschieden, dass (etwaige) Ansprüche auf
Dem gesetzlichen Anspruchsübergang steht es nicht entgegen, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34050
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