kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Zum Ende eines Mietverhältnisses gibt es häufig Streit um die Schönheitsreparaturen. Ist der Vermieter der Ansicht, wegen unterbliebener Renovierungsarbeiten Schadensersatzansprüche gegen den ausgezogenen Mieter zu haben, so muss er diese - notfalls gerichtlich - innerhalb von 6 Monaten geltend machen.
Bisher war unklar, ab wann die Sechsmonatsfrist zu laufen beginnt. Erst ab Entstehung des Schadensersatzanspruchs, also wenn der Mieter eine ihm gesetzte Frist hat verstreichen lassen oder ab dem Zeitpunkt an dem der Mieter dem Vermieter die Wohnung zurückgegeben hat?
Der BGH entschied, dass die Verjährung mit dem Tag zu laufen beginnt, an dem der Vermieter die Wohnung vom Mieter zurückerhält.
BGB §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1
Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB auch dann mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2005
Quelle: ra-online, BGH
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VIII-ZR-11404_BGH-zur-Verjaehrung-von-Schoenheitsreparaturen~N273
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 273
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.