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Ein Wohnungsmieter erklärt durch die dreimalige Zahlung der erhöhten Miete konkludent seine Zustimmung zur Mieterhöhung. In diesem Fall steht dem Vermieter kein Anspruch auf Erklärung der Zustimmung in Schriftform zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung im November 2015 einer Erhöhung der Miete schriftlich zustimmen. Nachdem die Vermieterin im Januar und Februar 2016 nochmals um Erklärung der
Sowohl das Amtsgericht Eberswalde als auch das Landgericht Frankfurt (Oder) verneinten einen Anspruch auf schriftliche
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Erklärung der
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs könne eine dreimalige vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete als schlüssig erklärte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25779
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