kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ist ein Werk aufgrund unzureichender Vorleistungen eines Dritten mangelhaft, so haftet dafür der Auftragnehmer nicht, wenn er auf die Bedenken hingewiesen hat, die ihm bei der gebotenen Prüfung gegen die Geeignetheit der Vorleistung des Dritten gekommen sind oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte kommen müssen. Jedoch begründet allein die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich der Inhaber eines Forsthauses ein Blockheizkraftwerk errichten ließ, beauftragte er im November 2002 eine Heizungsbaufirma mit der Errichtung einer
Während das Landgericht München II einen Rückzahlungsanspruch bejahte, verneinte das Oberlandesgericht München einen solchen Anspruch. Seiner Auffassung nach sei die Leistung der Heizungsbaufirma mangelfrei gewesen. Ihr könne nicht angelastet werden, dass das Blockheizkraftwerk keine ausreichende Wärme erzeugte. Die Firma sei auch nicht verpflichtet gewesen, auf die Unterdimensionierung des Heizwerks hinzuweisen. Gegen diese Entscheidung legte der Auftraggeber Revision ein.
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Auftraggebers und hob daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Zu Unrecht sei es von einer Mangelfreiheit der
Zwar sei es richtig, so der Bundesgerichtshof, dass die Heizungsbaufirma nicht für den
Der Auftragnehmer könne in diesen Fällen nach Ansicht des Bundesgerichthofs der Verantwortlichkeit für den
Der Umfang der Prüfungs- und
Der Bundesgerichtshof verwies darauf, dass die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflichten allein eine Mängelhaftung nicht begründet. Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung könne nur durch einen Sach- oder Rechtsmangel des vom Auftragnehmer hergestellten Werks begründet werden. Die Prüfungs- und
Die Heizungsbaufirma sei verpflichtet gewesen, so der Bundesgerichtshof, auf für sie als Fachunternehmen erkennbare, die Funktionsfähigkeit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VII-ZR-18305_BGH-Keine-Maengelhaftung-des-Auftragnehmers-wegen-unzureichender-Vorleistungen-eines-Dritten-bei-Erfuellung-der-Pruefungs-und-Hinweispflichten~N23685
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23685
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.