kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Verletzt ein Auftragnehmer seine Prüfungs- und Hinweispflichten und entsteht dadurch an dem mangelfreien Werk ein Schaden, so begründet dies keine Mängelhaftung des Auftragnehmers. Daher haftet ein Fliesenleger nicht für den Schaden an mangelfreien Fliesen, der durch die Verwendung eines falschen Reinigungsmittels entsteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Eigentümerin zweier Studentenwohnheime im Jahr 2003 eine Fliesenlegerfirma mit Fliesenarbeiten an den Bädern der beiden Häuser beauftragt. Nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten entstanden aufgrund der Verwendung falschen Reinigungsmittels Schäden an den Fliesen. Die Hauseigentümerin machte dafür die Fliesenlegerfirma verantwortlich und erhob im Februar 2012 Klage auf Zahlung eines Vorschusses zur Beseitigung der
Sowohl das Landgericht Marburg als auch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. gaben der Klage statt. Die Fliesenlegerfirma habe ihre Hinweispflichten verletzt. Sie hätte die Hauseigentümerin darauf hinweisen müssen, dass eine Reinigung nur mit bestimmten Reinigungsmitteln möglich sei. Eine entsprechende Nebenpflicht ergebe sich aufgrund des größeren Fachwissens der Firma. Gegen diese Entscheidung legte die Fliesenlegerfirma Revision ein.
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Fliesenlegerfirma und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der Hauseigentümerin habe kein Anspruch auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung gemäß 637 Abs. 3 BGB zugestanden. Denn weder sei das Werk mangelhaft gewesen, noch habe die Verletzung einer
Ist ein Werk mangelfrei, so der Bundesgerichtshof, könne die Verletzung einer Prüfungs- oder
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VII-ZR-21013_BGH-Verletzung-von-Pruefungs-und-Hinweispflichten-durch-Auftragnehmer-kann-ohne-Vorliegen-eines-Mangels-keine-Maengelhaftung-begruenden~N23656
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23656
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.