wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.06.2016
VII ZB 4/15 -

BGH: Unpfändbarkeit von Nacht­arbeits­zuschlägen

Steuerfreie Nacht­arbeits­zuschläge stellen Erschwerniszulage im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO dar

Nacht­arbeits­zuschläge sind als Erschwerniszulage im Sinne von § 850 a Nr. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) unpfändbar, soweit sie steuerfrei im Sinne von § 3 b des Einkommens­steuer­gesetzes (EStG) gewährt werden und nicht den Rahmen des Üblichen übersteigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Lohn eines Arbeitnehmers gepfändet werden, da er Unterhalt schuldete. In diesem Zusammenhang beantragte er die Aufhebung der Pfändung seiner Nachtschichtzuschläge, die ihm steuerfrei von seinem Arbeitgeber gewährt wurden.

Amtsgericht und Landgericht hoben Pfändung auf

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Stendal hoben die Pfändung der Nachtschichtzuschläge auf. Denn diese seien gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO als Erschwerniszulage unpfändbar und haben sich auch nicht außerhalb des Üblichen bewegt. Gegen diese Entscheidung legte die Gläubigerin Rechtsbeschwerde ein.

Bundesgerichtshof hält Nachtschichtzuschläge ebenfalls für unpfändbar

Der Bundesgerichtshof hielt die Nachtschichtzuschläge insoweit als Erschwerniszulage gemäß § 850 Nr. 3a ZPO für unpfändbar, als sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von § 3 b EStG gewährt werden. Die Unpfändbarkeit sei gerechtfertigt, da die Leistung von Arbeit zur Nachtzeit eine mit gesundheitlichen Risiken für den Schuldner verbundene Erschwernis seiner Arbeit darstelle.

Einhaltung des üblichen Rahmens

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs dürfen die Nachtschichtzuschläge aber nicht den Rahmen des Üblichen übersteigen. Als Anhaltspunkt für den üblichen Rahmen gewährter Nachtarbeitszuschläge könne § 3 b EStG herangezogen werden, wonach Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, in bestimmten Umfang steuerfrei seien. Für unerheblich hielt der Bundesgerichtshof, ob die Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen für die vom Schuldner ausgeübte Tätigkeit üblich ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Stendal, Beschluss vom 24.10.2014
    [Aktenzeichen: 7 M 1296/14]
  • Landgericht Stendal, Beschluss vom 06.02.2015
    [Aktenzeichen: 25 T 208/14]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2016, 2812Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2016, Seite: 2812

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VII-ZB-415_BGH-Unpfaendbarkeit-von-Nachtarbeitszuschlaegen.news23260.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23260 Dokument-Nr. 23260

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.