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Im Jahre 2006 aufgenommene Fotos, die Sabine Christiansen mit ihren damaligen Freund Norbert Medus, den sie 2008 geheiratet hat, beim Stadtbummel in Paris zeigen, dürfen nicht verbreitet werden. Die Fotos stellen einen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre von Sabine Christiansen dar, urteilte der Bundesgerichthof.
Im April 2006 veröffentlichte die von der Beklagten verlegte Zeitschrift "das neue" einen Artikel, der sich mit dem damaligen Zusammensein von Sabine Christiansen, der Klägerin, mit Norbert Medus, ihrem jetzigen Ehemann, in Paris befasst. Sowohl das Titelblatt der Zeitschrift als auch der Artikel im Innenteil sind mit
Die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht im Wesentlichen zurückgewiesen. Es hat seine Entscheidung damit begründet, die
Der u. a. für das
Das häufige Auftreten der Klägerin in der Öffentlichkeit und ihre öffentlichen Äußerungen über die neue Beziehung ändern an dieser Bewertung nichts. Die Selbstdarstellung Prominenter gibt der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/09 des BGH vom 17.02.2009
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Dokument-Nr. 7460
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