wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.02.2005
VI ZR 70/04 -

Ohne Reparatur nur Ersatz des Wieder­beschaffungs­aufwands bei Schäden an Kraftfahrzeugen, die den Wieder­beschaffungs­wert übersteigen

Der Wieder­beschaffungs­aufwand ist bei Kfz-Teilreparatur die Grenze des Schadensersatzes

Die Reparaturkosten dürfen bis zu 30 Prozent über dem Wieder­beschaffungs­wert des Fahrzeugs liegen. Sie werden allerdings nur ersetzt, wenn die Reparatur fachgerecht und in dem Umfang gemacht wird, wie es der Sachverständige im Gutachten vorgesehen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Kläger begehrt Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall, für den die Beklagten als Unfallgegner und Haftpflichtversicherer in vollem Umfang einzustehen haben.

Die Kosten für eine fachgerechte und vollständige Reparatur (hier: 18.427,37 DM inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) liegen nach der Schätzung des Gutachters über dem Wiederbeschaffungswert (hier: 13.800 DM). Der Kläger vertritt die Ansicht, daß ihm die geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe von 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu erstatten seien.

Der Kläger hat sein Fahrzeug mittels einer Teilreparatur in einen fahrbereiten und verkehrstüchtigen Zustand versetzt. Er wollte gegenüber den ersatzpflichtigen Beklagten den Schaden auf der Basis der jeweiligen Sachverständigengutachten abrechnen und verlangten Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dieser bildet zwar grundsätzlich die Obergrenze für den Schadensersatz, doch können bei einem besonderen Integritätsinteresse des Geschädigten an der Wiederherstellung seines Fahrzeugs Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert verlangt werden.

Das Berufungsgericht (OLG Naumburg) hat Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts zugebilligt.

Der VI. Zivilsenat hat die Auffassung des Oberlandesgerichts bestätigt, wonach Ersatz von tatsächlich getätigtem Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nur verlangt werden kann, wenn die Reparaturen fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt werden, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat. Repariert der Geschädigte bei einem den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigenden Schaden nur teilweise oder nicht fachgerecht, sind Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) des Fahrzeugs liegen, grundsätzlich nur dann zu erstatten, wenn diese Reparaturkosten konkret angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweisbar wertmäßig in einem Umfang repariert hat, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt. Anderenfalls ist die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt.

Siehe auch die Parallelentscheidung vom gleichen Tage: BGH, Urt. v. 15.02.2005 - VI ZR 172/04 -

Instanzen:

LG Halle, OLG Naumburg

der Leitsatz

BGB § 249

Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 154, 395 ff.).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2005
Quelle: ra-online, BGH

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2005, 1108Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2005, Seite: 1108
  • NJW-Spezial 2005, 160Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2005, Seite: 160

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VI-ZR-7004_Ohne-Reparatur-nur-Ersatz-des-Wiederbeschaffungsaufwands-bei-Schaeden-an-Kraftfahrzeugendie-den-Wiederbeschaffungswert-uebersteigen~N173

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 173 Dokument-Nr. 173

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.