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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern, insbesondere auch bei Befunderhebungsfehlern, auch im Bereich der tierärztlichen Behandlung anzuwenden sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls nimmt den Beklagten wegen fehlerhafter tierärztlicher Behandlung auf
Im Juli 2010 stellte sie ihr Pferd dem beklagten
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte den
Im Streitfall blieb ungeklärt, ob der grobe
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts. Die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2016
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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