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Hat ein Grundstückseigentümer nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Nachbargesetzes Hessen (NachbG HE) einen Anspruch auf Mitwirkung an der Errichtung einer ortsüblichen Einfriedung, kann er von seinem Nachbarn die Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung verlangen, wenn dies zur Erfüllung seines gesetzlichen Einfriedungsanspruchs erforderlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Eigentümerin eines in Hessen liegenden Grundstücks von einer ihrer Nachbarinnen die
Sowohl das Amtsgericht Fürth/Odenwald als auch das Landgericht Darmstadt gaben der Klage statt. Der Klägerin stehe nach Ansicht des Landgerichts ein Anspruch auf
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Zwar sei es zutreffend, so der Bundesgerichtshof, dass ein
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs könne die Klägerin daher nur dann die
Es könne nicht davon ausgegangen werden, so der Bundesgerichtshof, dass nur ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27154
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