kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Tritt bei der Beurkundung eines Kaufvertrags für eine Vertragspartei ein vollmachtloser Vertreter auf und verweigert die Vertragspartei nachfolgend die Genehmigung, so liegt keine schwerwiegende Verletzung von Treuepflichten durch die Vertragspartei vor. Eine Haftung wegen der Beurkundungskosten kommt somit nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Investorin die Errichtung von Truppenunterkünften. Dazu sollte ein Grundstück in einer Größe von etwa 182.000 qm angekauft werden. Bei der Beurkundung des Kaufvertrags wurde die Investorin durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten. Nachfolgend wurde der Kaufvertrag von der Investorin nicht genehmigt. Daher verlangte der Verkäufer die vollständige
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Investorin. Dem Verkäufer habe kein Anspruch auf
Der Bundesgerichtshof führte weiter aus, dass grundsätzlich jede Partei bis zum Vertragsabschluss das Recht habe, von diesem Abstand zu nehmen. Aufwendungen, die in Erwartung des Vertragsabschlusses getätigt werden, erfolgen daher auf eigene Gefahr (vgl. BGH, Urt. v. 22.02.1989 - VIII ZR 4/88). Sei jedoch der
An der Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten werde bei Grundstückskäufen strengere Anforderungen gestellt, so der Gerichtshof weiter. Bei einem solchen Vertrag genüge das Fehlen eines triftigen Grunds nicht für die Annahme eines Erstattungsanspruchs. Vielmehr werde das Vorliegen einer besonders schwerwiegenden, in der Regel vorsätzlichen Treuepflichtverletzung vorausgesetzt. Denn genüge das Erfordernis eines fehlenden wichtigen Grunds, bedeute dies einen indirekten Zwang zum Abschluss des Vertrags. Dies würde aber der Formvorschrift des § 311 b BGB zuwiderlaufen, wonach eine Bindung ohne Einhaltung der Form verhindert werden soll. Daher hätte das Berufungsgericht feststellen müssen, ob die Investorin über die Verweigerung der
Schwerwiegende Verletzung durch Täuschung über
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_V-ZR-18211_BGH-Beurkundung-des-Kaufvertrags-durch-vollmachtlosen-Vertreter-Keine-Haftung-bei-Verweigerung-der-Genehmigung~N15719
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15719
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.