wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.09.2018
V ZR 138/17 -

BGH: Auch nicht störendem Miteigentümer kann Wohnungseigentum entzogen werden

Miteigentümer kann aber Entziehung abwenden

Auch wenn der Miteigentümer selbst nicht der Störer ist, kann ihm das Wohnungseigentum gemäß § 18 des Wohn­eigentums­gesetzes (WEG) entzogen werden. Er kann die endgültige Entziehung aber abwenden, wenn er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümers erwirbt, den Miteigentümer aus der Wohnanlage entfernt und der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft die Kosten ersetzt, die durch die Durchsetzung der Entziehung entstanden sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im September 2015 wurde die Einleitung eines Entziehungsverfahrens gegen ein Ehepaar beschlossen. Das Ehepaar war Eigentümer einer Wohnung in der Anlage. Zu dem Beschluss kam es, weil der Ehemann erheblich die anderen Wohnungseigentümer gestört hatte. Es kam zu Schmierereien im Treppenhaus, Beschimpfungen anderer Wohnungseigentümer und erheblichen Körperverletzungen.

Amtsgericht gibt Entziehungsklage statt, Landgericht weist sie ab

Während das Amtsgericht Leipzig der Entziehungsklage stattgab, wies sie das Landgericht Dresden ab. Seiner Auffassung nach könne die Wohnungseigentümergemeinschaft nur vom Ehemann die Veräußerung des Wohnungseigentums verlangen, nicht aber von der Ehefrau. Denn von ihr seien keine Störungen ausgegangen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Bundesgerichtshof sieht auch Ehefrau zur Veräußerung verpflichtet

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Auch die Ehefrau sei zur Veräußerung ihres Miteigentumsanteils an der Wohnung verpflichtet. Wohnungseigentum in Bruchteilseigentum könne insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 WEG verwirkliche.

Schutz der Interessen des nicht störenden Miteigentümers

Jedoch müssen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs die Interessen des nicht störenden Miteigentümers geschützt werden. Daher sei dieser entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zuschlags dadurch abzuwenden, dass er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümers selbst erwirbt, er den Miteigentümer dauerhaft und einschränkungslos aus der Wohnanlage entfernt und er der Wohnungseigentümergemeinschaft alle Kosten ersetzt, die dieser durch die Führung des Entziehungsrechtsstreits und die Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens zur Durchsetzung des Entziehungsanspruchs entstanden sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 29.09.2016
    [Aktenzeichen: 150 C 10138/15]
  • Landgericht Dresden, Urteil vom 26.04.2017
    [Aktenzeichen: 2 S 562/16]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2018, 1464Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2018, Seite: 1464
  • MDR 2018, 1431Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2018, Seite: 1431

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-13817_BGH-Auch-nicht-stoerendem-Miteigentuemer-kann-Wohnungseigentum-entzogen-werden.news26871.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26871 Dokument-Nr. 26871

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.