kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Betreiber eines Supermarktes ist berechtigt, ein auf dem Kundenparkplatz verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten kann er vom Fahrzeughalter nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen. Denn die Umsetzung des Pkw entspricht dem Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 wurde auf dem
Während das Amtsgericht Berlin-Köpenick der Klage stattgab und der Supermarktbetreiberin einen Anspruch auf Ersatz der ortsüblichen
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Supermarktbetreiberin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ihr habe nach § 683 BGB in Verbindung mit § 670 BGB ein Anspruch auf Ersatz der ortsüblichen
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs habe die Supermarktbetreiberin ein Geschäft der Fahrzeughalterin übernommen. Denn diese sei verpflichtet gewesen, das verbotswidrig geparkte Fahrzeug zu entfernen. Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück begründe eine verbotene Eigenmacht gemäß § 858 Abs. 1 BGB, für die neben dem Fahrer auch der Halter des Fahrzeugs verantwortlich sei.
Die Übernahme des Geschäfts und somit die Umsetzung des Fahrzeugs habe zudem dem Interesse der Fahrzeughalterin entsprochen, so der Bundesgerichtshof. Davon sei stets auszugehen, wenn die Geschäftsführung objektiv vorteilhaft und nützlich sei. Dies sei hier der Fall gewesen. Die Umsetzung des Fahrzeugs sei für die Fahrzeughalterin vorteilhaft gewesen. Denn dadurch sei sie von ihrer Verpflichtung zur sofortigen Entfernung des Fahrzeugs befreit worden. Andere kostengünstigere und vorteilhaftere Alternativen haben nicht vorgelegen. Weder sei der Fahrer vor Ort gewesen, noch habe dieser in kurzer Zeit ermittelt werden können.
Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_V-ZR-10215_BGH-zum-unbefugten-Parken-auf-Kundenparkplatz-Supermarktbetreiber-kann-Ersatz-der-Abschleppkosten-verlangen~N22805
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22805
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.