wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2013
IX ZR 310/12 -

Guthaben aus Betriebs­kosten­abrechnung eines ALG II Mieters ist nicht pfändbar

Gefahr der Kürzung von Sozialleistungen besteht

Erhält ein Mieter aufgrund einer Betriebs­kosten­abrechnung ein Guthaben, so ist dieses dann nicht pfändbar, wenn der Mieter ALG II bezieht. Denn es besteht die Gefahr, dass es zu Kürzungen der Sozialleistung kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshof hervor.

Im zugrunde liegenden Fall bezog ein Mieter ALG II. Im Jahr 2010 und 2011 erhielt er aufgrund der Betriebskostenabrechnung jeweils ein Guthaben. Dieses Guthaben verrechnete die Bundesagentur für Arbeit mit der nachfolgenden Miete. Eine Gläubigerin des Mieters war damit jedoch nicht einverstanden. Sie verlangte die Auszahlung der Überschüsse an sich und erwirkte dafür einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob das Guthaben überhaupt gepfändet werden darf.

Amtsgericht und Landgericht verneinten Anspruch auf Auszahlung

Sowohl das Amtsgericht Dresden als auch das Landgericht Dresden verneinten einen Anspruch auf Auszahlung, insbesondere wegen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Pfändung der Betriebskostenrückzahlung durch entsprechende Anwendung des § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I unzulässig sei. Bezieht jemand ALG II, werde das Guthaben von der laufenden Mietzahlung abgezogen. Die Sozialleistung wird also dementsprechend gekürzt. Würde man nunmehr die Pfändung zulassen, besteht die Gefahr für den Mieter, dass ihm ein Teil der Leistung zur Sicherung des Existenzminimums entzogen wird, wenn einerseits seine Sozialleistungen gekürzt werden und andererseits die Gläubigerin auf das Betriebskostenguthaben zugreifen kann. Gegen die Entscheidung legte die Gläubigerin Revision ein.

Pfändung des Betriebskostenguthabens unzulässig

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Dresden und wies die Revision der Gläubigerin zurück. Die Bundesrichter folgten der Ansicht des Landgerichts, wonach die Zulassung der Pfändung zu Lasten der öffentlichen Mittel erfolgen würde, die dem Leistungsbezieher das Existenzminimum sichern soll. Der Bundesgerichtshof ließ es allerdings offen, ob sich dieses Ergebnis durch eine entsprechende Anwendung des § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I begründen lässt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Dresden, Urteil vom 25.05.2012
    [Aktenzeichen: 141 C 84/12]
  • Landgericht Dresden, Urteil vom 08.11.2012
    [Aktenzeichen: 4 S 370/12]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • IMR 2013, 348Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2013, Seite: 348
  • MietRB 2013, 301Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2013, Seite: 301
  • NJW 2013, 2819Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2013, Seite: 2819
  • NZM 2013, 692Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2013, Seite: 692

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_IX-ZR-31012_Guthaben-aus-Betriebskostenabrechnung-eines-ALG-II-Mieters-ist-nicht-pfaendbar~N16843

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16843 Dokument-Nr. 16843

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.