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Muss oder will eine der deutschen Sprache nicht mächtige Partei eines Rechtsstreits bei der mündlichen Verhandlung anwesend sein, muss das Gericht gemäß § 185 Abs. 1 GVG von Amts wegen einen Dolmetscher hinzuziehen. Ob die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall äußerte sich der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 im Rahmen einer Revision zu der Frage der Hinzuziehung eines Dolmetschers, wenn eine der deutschen Sprache nicht mächtige Partei an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchte.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Gericht für eine mündliche Verhandlung gemäß § 185 Abs. 1 GVG von Amts wegen einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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