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Urlaubsgeld ist selbst dann kein Teil der Insolvenzmasse, wenn es zwar eine erhebliche Höhe aufweist, den "üblichen Rahmen" bei gleichartigen Unternehmen jedoch nicht übersteigt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Fall war das
Der Bundesgerichtshof wies die Rechtsbeschwerde des Insolvenzverwalters zurück. Der Verbraucher bekam sein
Dem sei nach Meinung des Bundesgerichtshofs zuzustimmen: Die Unpfändbarkeit des Urlaubsgeldes ist aus sozialen Gründen angeordnet und folgt aus der Zweckgebundenheit der Leistung; es wird aus besonderem Anlass gewährt, daher soll es auch dem Arbeitnehmer zukommen. Da Gegenstände, die nicht der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 14834
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