kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer vorhat alle Kerzen zu löschen und dann - aus nicht geklärten Umständen - doch eine Kerze vergisst, hat einen sich hierdurch entwickelnden Brand nicht unbedingt grob fahrlässig herbeigeführt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.12.1985 hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte eine Frau (Klägerin) von ihrer Brandversicherung für einen
Die Frau löschte die auf dem Tisch und an der Krippe stehenden
Die Versicherung verweigerte die Regulierung des Schadens. Sie hält sich aufgrund von § 61 VVG für leistungsfrei. Danach ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch
Das Landgericht und das Oberlandesgericht verurteilten die Versicherung jedoch zur Schadensregulierung, weil die Versicherung den Nachweis der groben Fahrlässigkeit nicht erbringen konnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) - als Revisionsinstanz - bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen. Es sei nicht erwiesen, dass die Frau den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt habe.
Der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verlange einen objektiv schweren und subjektiv unentschuldbaren Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt, führte der BGH aus.
Im vorliegenden Fall könne nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises auch auf eine subjektive Fahrlässigkeit geschlossen werden. Es bestünde die "praktische Möglichkeit", dass es zu dem Vergessen der letzten brennenden
Die Frau habe beabsichtigt, alle
Bitte beachten Sie, dass § 61 VVG heute nicht mehr gültig ist. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls wird die Versicherung nicht mehr komplett leistungsfrei, sondern kann ihre Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (vgl. § 81 VVG).
§ 61 VVG (gültig bis 31.12.2007)
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch
§ 81 VVG (gültig seit 1.1.2008)
Herbeiführung des Versicherungsfalles
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2010
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof (vt/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_IVa-ZR-13084_BGH-Brennenlassen-einer-Adventskranzkerze-ist-nicht-unbedingt-grob-fahrlaessig~N10665
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10665
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.