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Um eine Leistungskürzung aufgrund bestehender Vorerkrankungen vornehmen zu können, muss der Versicherer den Vollbeweis im Sinne des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO erbringen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Ehefrau als Bezugsberechtigte klageweise die Todesfallleistung aus einer Unfallzusatzversicherung, die ihr verstorbener Ehemann in Verbindung mit einer
Der Bundesgerichtshof hat zu Gunsten der Ehefrau entschieden und die Sache zunächst an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, welches lediglich die Hälfte der Klageforderung anerkannt hatte. Der vom verstorbenen Ehemann erlittene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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