wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.1992
IV ZR 223/91 -

Versicherungsschutz nach Verkehrsunfall: Eindeutiger Rotlichtverstoß stellt grob fahrlässiges Verhalten dar

Augenblickversagen rechtfertigt in der Regel keinen Rotlichtverstoß

Überfährt eine Autofahrerin mit unvermittelter Geschwindigkeit eine schon seit einiger Zeit Rot zeigende Ampel, so liegt darin ein grob fahrlässiges Verhalten. Von einem entschuldbaren Augenblickversagen kann in einem solchen Fall regelmäßig nicht ausgegangen werden. Denn ein Verkehrsteilnehmer muss beim Überfahren einer Kreuzung stets hoch aufmerksam sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1988 überfuhr eine Autofahrerin mit unvermittelter Geschwindigkeit eine seit einiger Zeit auf Rot stehende Ampel und verursachte dabei einen Verkehrsunfall. Da ihr Fahrzeug aufgrund dessen einen Totalschaden erlitt, beanspruchte sie ihre Kaskoversicherung. Diese weigerte sich jedoch zu zahlen. Denn ihrer Ansicht nach habe die Autofahrerin grob fahrlässig gehandelt. Die Autofahrerin teilte diese Ansicht nicht. Sie führte an, dass sie vielmehr kurzfristig geistesabwesend gewesen sei und somit ein entschuldbares Augenblickversagen vorgelegen habe. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Kein Anspruch auf Versicherungsschutz

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Versicherung. Diese sei gemäß § 61 VVG (neu: § 81 VVG) von ihrer Leistungspflicht befreit gewesen, da die Autofahrerin grob fahrlässig gehandelt habe. Ein Überfahren einer schon seit längerer Zeit auf Rot stehende Ampel sei stets als grob fahrlässig zu bewerten.

Keine Entschuldigung durch Augenblickversagen

Die Autofahrerin habe sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch nicht auf ein Augenblickversagen berufen können. Ein solches liege zwar vor, wenn ein Handelnder für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Es sei jedoch zu beachten, dass Verkehrsverstöße oft auf eine Unaufmerksamkeit beruhen. Eine kurzfristige Geistesabwesenheit stelle daher grundsätzlich keine ausreichende, entschuldigende Begründung für einen Regelverstoß dar.

Hohe Sorgfaltsanforderungen beim Überfahren einer Kreuzung

Zudem sei zu berücksichtigen gewesen, so der Bundesgerichtshof weiter, dass das Überfahren einer Kreuzung angesichts der damit einhergehenden Gefahren hohe Anforderungen an den Verkehrsteilnehmer stellt. Von einem durchschnittlichen Autofahrer könne daher erwartet werden, dass er mit einem Mindestmaß an Konzentration an eine Kreuzung heranfährt. Nur bei Vorliegen von besonderen Umständen könne ein Augenblickversagen ausnahmsweise einen Sorgfaltsverstoß im Straßenverkehr entschuldigen. Ein solcher Fall habe hier aber nicht vorgelegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/NJW 1992, 2418/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BGHZ 119, 147Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 119, Seite: 147
  • JurBüro 1992, 592Zeitschrift: Das juristische Büro (JurBüro), Jahrgang: 1992, Seite: 592
  • JuS 1993, 255 (Karsten Schmidt)Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS), Jahrgang: 1993, Seite: 255, Entscheidungsbesprechung von Karsten Schmidt
  • MDR 1992, 945Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1992, Seite: 945
  • NJW 1992, 2418Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1992, Seite: 2418
  • NZV 1992, 402Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 1992, Seite: 402
  • r+s 1992, 292Zeitschrift: recht und schaden (r+s), Jahrgang: 1992, Seite: 292
  • VersR 1992, 1085Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1992, Seite: 1085

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_IV-ZR-22391_Versicherungsschutz-nach-Verkehrsunfall-Eindeutiger-Rotlichtverstoss-stellt-grob-fahrlaessiges-Verhalten-dar.news18653.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18653 Dokument-Nr. 18653

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.