kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank der Gesellschaftsschuld beigetreten ist, einem Mitgesellschafter, an den die Bank ihre Forderung gegen die Gesellschaft abgetreten hat, auch dann persönlich haftet, wenn die Anteile an der Gesellschaft später fast vollständig (hier: 99,94 %) auf den Mehrheitsgesellschafter übergehen. Ferner wurde entschieden, dass der haftende Gesellschafter bei entsprechender Satzungsgestaltung aus der Gesellschaft ausgeschlossen und sein Geschäftsanteil eingezogen werden kann, wenn deswegen die Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil von dem Mitgesellschafter betrieben wird und die sonstigen Voraussetzungen für diese Maßnahmen gegeben sind, insbesondere eine Abfindung ohne Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot (§ 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG*) gezahlt werden kann.
In dem einen Verfahren (II ZR 279/08) geht es um die Haftung. Die beiden Kläger und der Beklagte sind
Der Beklagte, der die Darlehensforderungen gegen die GmbH von der
In dem Parallelverfahren (II ZR 263/08) geht es um die Ausschließung der Kläger aus der GmbH und die Einziehung ihrer Geschäftsanteile. Nach der Satzung der GmbH scheidet ein
Im Verfahren II ZR 279/08 hat das Landgericht die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht ihr aber im Wesentlichen stattgegeben, weil die
Die Berufungsgerichte haben die Frage, ob den Klägern gegen die GmbH ein Anspruch auf Befreiung von der Mithaftung für die Schulden der GmbH zusteht und ob dieser Befreiungsanspruch auch gegen den Mehrheitsgesellschafter durchgreift, unterschiedlich beantwortet. Während das OLG Hamm in dem Ausschließungsprozess einen Durchgriff wegen der Trennung von Gesellschafts- und Gesellschaftersphäre ablehnt, durchbricht das OLG Düsseldorf in dem Prozess über die Vollstreckungsabwehrklage dieses Prinzip unter Berufung auf Treu und Glauben.
Der Bundesgerichtshof hat die Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen. Er hat einen Befreiungsanspruch der in Anspruch genommenen
Der Anfechtungsklage gegen den Ausschließungs- und Einziehungsbeschluss hat der Bundesgerichtshof dagegen insgesamt stattgegeben. Das Berufungsgericht hatte richtig gesehen, dass der Einziehungsbeschluss unwirksam ist, weil bei seiner Fassung feststand, dass die Abfindung nicht aus freiem Vermögen der GmbH gezahlt werden kann. Dann aber ist auch der Beschluss über die Ausschließung der Kläger unwirksam. Denn auch dafür muss es zumindest möglich sein, dass die Abfindung aus freiem Vermögen gezahlt werden kann. Das war hier nicht der Fall, weil die Gesellschafterversammlung den Ausschließungsbeschluss mit dem Einziehungsbeschluss verbunden hatte. Damit bestand keine andere Möglichkeit, als die Ausschließung durch die - unwirksame - Einziehung der Geschäftsanteile umzusetzen.
(1) Die Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen darf nur erfolgen, soweit sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist.
(2) ...
(3) Die Bestimmung in § 30 Abs. 1 bleibt unberührt.
(1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_II-ZR-26308-und-II-ZR-27908_BGH-zur-persoenlichen-Haftung-von-GmbH-Gesellschaftern-nach-Abtretung-einer-Forderung-der-Bank-an-einen-Mehrheitsgesellschafter~N11427
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11427
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.