kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ist ein Kunstwerk mit einem Museumsgebäude verbunden und plant die Museumsbetreiberin den Abriss des Gebäudes zwecks Umgestaltung und damit die Vernichtung des Kunstwerks, so kann der Künstler dies regelmäßig nicht verhindern. Denn die Interessensabwägung geht in der Regel zu seinen Lasten geht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 entschloss sich die Betreiberin eines Museums in Mannheim die Umgestaltung des Areals. So sollte ein Gebäude abgerissen und durch ein neues Gebäude ersetzt werden. Die Arbeiten brachten es mit sich, dass ein in dem abzureißenden Gebäude installiertes
Sowohl das Landgericht Mannheim als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe wiesen die Unterlassungsklage ab. Das Oberlandesgericht führte aus, dass die Interessen des Urhebers am Fortbestehen des Werks bei mit Bauwerken unlösbar verbundenen Werken in aller Regel hinter den Interessen des Eigentümers an der anderweitigen Nutzung oder Bebauung des Grundstücks und der damit verbundenen Zerstörung des Werks zurückstehen müssten. Gerade Museen haben ein berechtigtes Interesse an baulichen Veränderungen der Ausstellungsflächen und Umgestaltung der Ausstellungen. Gegen diese Entscheidung legte die Künstlerin Revision ein.
Der Bundesgerichtshof bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Künstlerin zurück. Ein Anspruch auf
Es sei nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zu beachten, dass die Anerkennung eines urheberrechtlichen Verbots der Entfernung von mit einem Gebäude unlösbar verbundenen Kunstwerks die Museen dauerhaft an der gemäß § 903 BGB bestehenden Rechts auf Umgestaltung von Ausstellungen und Museumsgebäuden hindere. Museen können ihren kulturellen Auftrag nur erfüllen, wenn sie sich an veränderte kulturelle oder gesellschaftliche Bedürfnisse durch Änderungen der Gebäude und Ausstellungskonzepte anpassen können.
Zudem sei zu berücksichtigen, so der Bundesgerichtshof, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_I-ZR-9817_BGH-Bei-mit-Museumsgebaeude-verbundenem-Kunstwerk-kann-Kuenstler-regelmaessig-nicht-Unterlassung-des-Abrisses-des-Gebaeudes-und-damit-Vernichtung-des-Kunstwerks~N28856
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 28856
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.