wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Hinweisbeschluss vom 06.11.2013
I ZR 3/13 -

Telefonwerbung ohne Einwilligung unzulässig

Unzumutbare Belästigung der Verbraucher begründet Wettbewerbsverstoß

Ohne Einwilligung des Angerufenen stellt eine Telefonwerbung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar und ist somit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Telekommunikationsunternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen, da es ohne Einwilligung der Betroffenen Werbeanrufe vorgenommen hatte. Die Klägerin sah in der Telefonwerbung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Nachdem die Klage in den Vorinstanzen Erfolg hatte und das Telekommunikationsunternehmen Revision einlegte, musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Anspruch auf Unterlassung bestand

Der Bundesgerichtshof bejahte den Unterlassungsanspruch ebenfalls und verwies in diesem Zusammenhang auf sein Urteil vom 20.03.2013 - I ZR 209/11. Das Telekommunikationsunternehmen nahm daraufhin die Revision zurück.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.05.2011
    [Aktenzeichen: 3/8 O 2/11]
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.12.2012
    [Aktenzeichen: 6 U 133/11]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2014, 112Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2014, Seite: 112

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_I-ZR-313_Telefonwerbung-ohne-Einwilligung-unzulaessig.news17699.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17699 Dokument-Nr. 17699

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.