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Ohne Einwilligung des Angerufenen stellt eine Telefonwerbung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar und ist somit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Telekommunikationsunternehmen auf
Der Bundesgerichtshof bejahte den Unterlassungsanspruch ebenfalls und verwies in diesem Zusammenhang auf sein Urteil vom 20.03.2013 - I ZR 209/11. Das Telekommunikationsunternehmen nahm daraufhin die Revision zurück.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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