wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2018
I ZR 25/17 -

Inkassounternehmen darf in Zahlungs­aufforderungs­schreiben auch gerichtliche Schritte und Vollstreckungs­maßnahmen androhen

BGH bestätigt wettbewerbs­rechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Zahlungs­aufforderung eines Inkassounternehmens, die auch die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließende Vollstreckungs­maßnahmen in Aussicht stellt, grundsätzlich keine wettbewerbs­rechtlich unzulässige Geschäftspraktik darstellt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Verbraucherzentrale gegen ein Inkassounternehmen, das mit der Beitreibung von unbezahlten Forderungen durch Unternehmen beauftragt war, auf Unterlassung geklagt. Im Rahmen der vom Inkassounternehmen versandten Zahlungsaufforderung, der bereits zwei Aufforderungsschreiben vorausgegangen waren, kündigte das Inkassounternehmen die Beantragung eines Mahnbescheides an. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass nach Erhalt eines Vollstreckungstitels die Zwangsvollstreckung eingeleitet werde, durch die weitere Kosten entstünden. Die Verbraucherzentrale war der Ansicht, dass dieses Schreiben eine unzulässige aggressive Geschäftspraktik sei (§ 4 a Abs. 1 Satz 1 UWG), weil in unzulässiger Weise Druck auf den Verbraucher ausgeübt werde.

Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers wird nicht in unzulässiger Weise beeinflusst

Dieser Auffassung schloss sich der Bundesgerichtshof nicht an und wies die Unterlassungsklage in letzter Instanz als unbegründet zurück. Zwar habe das Inkassounternehmen eine Machtposition gegenüber dem Verbraucher, und es werde auch Druck auf ihn ausgeübt. Die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers werde aber nicht in unzulässiger Weise beeinflusst. Denn der Verbraucher wisse, dass der Gläubiger erst die gerichtliche Durchsetzung der Forderung einleiten müsse und diese auch nicht zwangsläufig zu einer Verurteilung zur Zahlung münde. Das Aufforderungsschreiben suggeriere weder, dass eine Rechtsverteidigung aussichtlos sei noch enthalte es unrichtige Informationen. Es verschleiere auch nicht, dass der Verbraucher in einem Gerichtsverfahren die Möglichkeit hat, sich gegen die Forderung zu verteidigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2018
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_I-ZR-2517_Inkassounternehmen-darf-in-Zahlungsaufforderungsschreiben-auch-gerichtliche-Schritte-und-Vollstreckungsmassnahmen-androhen.news26319.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26319 Dokument-Nr. 26319

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.