kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Auf bloße Vermutungen zu Tatfolgen kann eine Strafverschärfung nicht gestützt werden. Der Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern soll vor der abstrakten Gefährdung des Kindeswohls schützen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2022 wurde ein Angeklagter vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dabei berücksichtigte das Gericht strafverschärfend, dass die Taten des Angeklagten zu späteren psychischen Beeinträchtigungen und damit verbundenen therapeutischen Hilfen bei den Opfern führen werden. Das Gericht stützte sich bei der Einschätzung auf seine langjährige Erfahrung. Gegen diese Beurteilung richtete sich die Revision des Angeklagten.
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Angeklagten. Das Landgericht habe offenbar unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB den Strafzweck des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern strafverschärfend berücksichtigt. Dieser liege im Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes und betreffe daher die abstrakte Gefährdung des Kindeswohls.
Zwar dürfen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs bei Delikten des sexuellen Missbrauchs von Kindern solche Tatfolgen beim Opfer als verschuldete Auswirkungen der Tat strafverschärfend gewertet werden, die über die abstrakte Gefährdung des Kindeswohls hinausgehen. Dies setze aber voraus, dass die Folgewirkungen der Tat konkret festgestellt sind. Dies sei hier nicht der Fall. Eine zum Nachteil des Angeklagten auf bloße Vermutungen gestützte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_6-StR-16922_Auf-blosse-Vermutungen-zu-Tatfolgen-kann-keine-Strafverschaerfung-gestuetzt-werden~N34112
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 34112
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.