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Allein die Einleitung einer Vollbremsung wegen eines Hindernisses auf der Straße in Form eines Fahrrads sowie der Anstoß gegen das Hindernis belegt keine konkrete Gefahr für Leib oder Leben. Eine Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB besteht dann nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Januar 2018 musste eine Pkw-Fahrerin auf einer unbeleuchteten Straße in einem Waldstück eine
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Angeklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Eine
Die Einleitung der
Für die Annahme eines drohenden bedeutenden Sachschadens fehle es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs an den erforderlichen Angaben zu dem zu erwartendem Schadensbild und dessen Bewertung. Die bloße Angabe des Fahrzeugwerts genüge nicht.
Der Bundesgerichtshof wies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28472
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