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Erlangt ein Täter mittels Täuschung die Geldkarte mitsamt der PIN und hebt daraufhin Bargeld ab, so kann dieses gemäß § 75 Abs. 1 StGB eingezogen werden. Denn die abgehobenen Geldbeträge sind durch die Betrugstaten erlangt worden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 wurde ein Jugendlicher vom Landgericht Hagen wegen 11 Betrugstaten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Jugendliche hatte zusammen mit weiteren Personen dafür gesorgt, dass ihnen betagte Personen ihre
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 34573
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