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Wird ein Beifahrer wegen eines Selbstmordversuchs des Pkw-Fahrers getötet, so liegt kein heimtückischer Mord nach § 211 StGB vor, wenn der Pkw-Fahrer die latent vorhandene Suizidabsicht spontan und ungeplant umgesetzt hat. In diesem Fall hat der Pkw-Fahrer nämlich die Arg- und Wehrlosigkeit des Beifahrers nicht bewusst ausgenutzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 steuerte ein Pkw-Fahrer das Fahrzeug in Selbstmordabsicht mit mindestens 90 km/h gegen einen
Das Landgericht Leipzig wertete den Sachverhalt als
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Angeklagten zurück. Dieser habe sich wegen Totschlags strafbar gemacht. Eine Strafbarkeit wegen heimtückischen Mordes sei dagegen ausgeschlossen gewesen.
Ein heimtückischer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23765
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