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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines heute 27-Jährigen zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe wegen Werbens um Mitglieder für Al Qaida für rechtskräftig erklärt.
Das Oberlandesgerichts Koblenz hatte den Angeklagten Hussam S. mit Urteil vom 17. April 2013 wegen Werbens um
Das Oberlandesgericht Koblenz, das nun mit der Sache befasst war, hatte nach der Einstellung von vier Fällen des Werbens noch über die Schuld des Angeklagten in zwei Fällen zu befinden sowie insgesamt für alle Taten eine neue Gesamtstrafe zu bilden.
In der Neuauflage des Verfahrens ging es daher insbesondere um den Vorwurf, der Angeklagte habe im Oktober bzw. November 2007 in zwei Internet-Foren jeweils einen Link zu einem Video eingestellt, das die grausame Enthauptung des im Irak als Geisel genommenen US-Staatsbürgers Nick Berg durch den Anführer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Al Qaida im Zweistromland", Abu Musad Al Zarkawi, am 11. Mai 2004 zeigt. In seinem damaligen Urteil vom März 2012 hatte das Oberlandesgericht Koblenz die Verlinkung zu dem Video als
Die Verurteilung des Angeklagten ist auf folgende Sachverhalte zurückzuführen:
1. Der in Syrien geborene Angeklagte, der Staatenloser palästinensischer Volkszugehörigkeit ist, lebt seit 1990 in Deutschland und war vor seiner Inhaftierung am 4. Juli 2010 zuletzt Student und wohnte in Montabaur. Im Laufe des Jahres 2007 entschloss er sich, den
2. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte in der neuen Verhandlung bezüglich der 39 Fälle des Werbens um
Der Angeklagte verbreitete somit von September 2007 bis Dezember 2009 jihadistische Audio-, Video- und Textbeiträge in den Internetforen der Globalen Islamischen Medienfront, des Al-Ansar Media Battalion und des Ansar Al-Dschihad-Netzwerks. Mit insgesamt 39 Veröffentlichungen warb er gezielt dafür, sich am gewaltsamen
3. Bezüglich der beiden aufgehobenen Fälle (Verlinkung zum Enthauptungsvideo) hatte das Oberlandesgericht Koblenz nach der Vorgabe des Bundesgerichtshofs noch zu prüfen, ob das Einstellen des Links den Tatbestand der
Im Rahmen der Beweisaufnahme hat das Oberlandesgericht Koblenz in beiden Fällen die Schuld des Angeklagten bezüglich des Tatbestandes der
4. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte nun für diese insgesamt 41 Taten eine neue Gesamtstrafe zu bilden. Da die zweimalige Verlinkung zu dem Enthauptungsvideo nicht mehr als Unterstützungshandlung gewertet werden durfte, war für diese beiden Taten jeweils eine deutlich geringere Einzelstrafe auszusprechen, was auch zu einer Reduzierung der Gesamtfreiheitsstrafe führen musste.
Bei der Strafzumessung hatte der Senat das Geständnis und die im Verfahren ausgesprochene Reue des Angeklagten zu berücksichtigen. Zudem war die lange Untersuchungshaft von zwei Jahren und acht Monaten in die Abwägung einzubeziehen. Zu Lasten des Angeklagten war hingegen u.a. der lange Tatzeitraum von über zwei Jahren sowie vor allem der Umstand zu berücksichtigen, dass er Aktivitäten zugunsten der gefährlichsten ausländischen terroristischen Vereinigung entfaltet hat. Unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände sprach der Senat eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten aus.
5.Der Angeklagte befand sich vom 4. Juli 2010 bis 26. Februar 2013 in Untersuchungshaft, mit Beschluss vom 25. Februar 2013 hat der Staatsschutzsenat den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Entsprechend dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft und der Verteidigung ist der Haftbefehl mit Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz aufgehoben worden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
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