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Wer aus einem Reifen eines Fahrzeugs die Luft ablässt, kann sich wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) strafbar machen. Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung des Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Bundesgerichtshof musste sich im Jahr 1959 mit der Frage beschäftigen, ob das
Der Bundesgerichtshof machte sich zunächst eine Entscheidung des Reichsgerichts zu eigen. Danach sei eine
Ob das Ablassen der Luft aus den
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1959 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/NJW 1959, 1547/rb).
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Dokument-Nr. 17220
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