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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass erstattete Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung mit den in demselben Veranlagungsjahr gezahlten Beiträgen zu verrechnen sind. Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welcher Höhe der Steuerpflichtige die erstatteten Beiträge im Jahr ihrer Zahlung steuerlich abziehen konnte.
Im Urteilsfall hatte die private
Nach ständiger Rechtsprechung sind erstattete
Der Bundesfinanzhof wies im Streitfall auf Revision des Finanzamt die Klage ab. Nach dem Urteil ist die Beitragsverrechnung auch dann vorzunehmen, wenn die erstatteten Beiträge im Jahr ihrer Zahlung nur beschränkt abziehbar waren. An der
Die im Jahr 2010 vorgenommene
Ebenso hat der BFH in zwei Parallelfällen mit Urteilen vom 6. Juli 2016 X R 22/14 und vom 3. August 2016 X R 35/15 entschieden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2016
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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