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Ein im Ausland tätiger Fernfahrer, der in der Schlafkabine seines LKW übernachtet, kann die Übernachtungspauschalen der Finanzverwaltung für Auslandsdienstreisen nicht als Werbungskosten geltend machen, denn diese Pauschalen überschreiten die tatsächlich angefallenen Aufwendungen beträchtlich, so dass ihre Anwendung zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Im Streitfall hatte der Kläger arbeitstäglich Übernachtungskosten in Höhe von 5 Euro angesetzt. Dieser Betrag war nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht zu beanstanden. Denn auch wenn die Übernachtungskosten nicht als Pauschalen als
Der Bundesfinanzhof hat in demselben Fall ferner entschieden, dass ein Fernfahrer die Kosten für die Fahrten von der Wohnung zum
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 13557
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