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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen sind.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist aufgrund eines Autounfalls querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen (Grad der
Der Bundesfinanzhof war der Auffassung, dass das Finanzgericht die Aufwendungen zu Recht nicht als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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