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Aufwendungen des am Familienwohnsitz lebenden Ehegatten für Besuchsreisen zur Wohnung des anderenorts berufstätigen Ehegatten sind zumindest dann nicht als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abziehbar, wenn die Besuchsreisen privat veranlasst waren. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
In dem zu entschiedenen Fall, lebten die
Der Bundesfinanzhof entschied – wie zuvor schon das Finanzgericht – dass die Reisekosten des Klägers für Besuche in Y keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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