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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass nachträgliche Schadensersatzzahlungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke, die ein Anleger für Verluste aus Aktiengeschäften erhält, nicht die in früheren Jahren entstandenen Verluste aus dem Verkauf der Aktien mindern.
Im Urteilsfall hatten die Kläger in den Jahren 1999 bis 2002
Der Bundesfinanzhof bestätigte die vorinstanzliche Entscheidung. Nach dessen Urteil führte die Schadensersatzzahlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen des fehlerhaften Bestätigungsvermerks nicht zu einer rückwirkenden Minderung des im Jahr 2002 erlittenen Veräußerungsverlusts im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG. Diese Leistung mindert beim Erwerber nicht die
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2017
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 23783
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