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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der einen ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen Pkw auch für seine selbständige Tätigkeit nutzen darf, keine Betriebsausgaben für den Pkw abziehen kann, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Pkw getragen hat und die private Nutzungsüberlassung nach der sogenannten 1 %-Regelung versteuert worden ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrend erzielte als Unternehmensberater sowohl
Wie bereits zuvor das Finanzgericht folgte auch der Bundesfinanzhof der Auffassung des Finanzamtes. Der Abzug von
Nicht zu befinden hatte der Bundesfinanzhof darüber, wie sich der Fall darstellen würde, wenn der Kläger ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 21880
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