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Die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Neuregelung des Kindergeldes für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer ist verfassungsgemäß. Nicht freizügigkeitsberechtigt sind insbesondere Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates sind. Die Zweifel des Bundessozialgerichts an der Verfassungsmäßigkeit der gleichlautenden Regelung des Erziehungsgeldes für solche Ausländer bestehen beim Kindergeld nicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Nicht freizügigkeitsberechtigte
Das Bundessozialgericht hält die wortgleiche Regelung beim
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2010
Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof
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Dokument-Nr. 9865
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