wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.08.2008
II R 17/08 -

Keine steuerliche Begünstigung für Einbau eines Rußpartikelfilters vor der Zulassung eines PKW mit Dieselmotor

Keine nachträgliche technische Verbesserung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines Personenkraftwagens (PKW) mit Dieselmotor zum Verkehr keine nachträgliche technische Verbesserung darstellt und deswegen steuerlich nicht begünstigt ist.

Der Kläger hatte einen PKW mit Dieselmotor gekauft. Das fabrikneue Fahrzeug wurde werksseitig ohne Rußpartikelfilter ausgeliefert, auf Veranlassung des Klägers aber mit einem solchen Filter nachgerüstet und dann nach dem Einbau erstmals zum Verkehr zugelassen. Der Bundesfinanzhof hatte die Frage zu entscheiden, ob der Einbau steuerlich begünstigt ist. Die Beantwortung dieser Frage hing davon ab, ob der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eine nachträgliche technische Verbesserung des Fahrzeugs darstellt (§ 3 c Abs. 1 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - KraftStG -).

Der Bundesfinanzhof hat im Streitfall die Frage verneint. Nach der maßgeblichen Vorschrift des KraftStG ist eine befristete Steuerbegünstigung zu gewähren, wenn ein PKW mit Selbstzündungsmotor, der bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden ist, vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 nachträglich technisch so verbessert wird, dass er einer der im Gesetz genannten Partikelminderungsstufen entspricht.

Nachträglich, so der Bundesfinanzhof nun, könne nur eine technische Verbesserung sein, die nach der Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr erfolgt. Dies ergebe sich aus Wortlaut und Regelungszusammenhang der Vorschrift sowie dem Willen des Gesetzgebers. Danach ist eine technische Verbesserung nur nachträglich, wenn sie sich auf eine bereits dem Grunde nach entstandene Kraftfahrzeugsteuer auswirken kann. Dies setzt die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr voraus. Die steuerliche Begünstigung gelte damit nur für Fahrzeuge, die schon im Verkehr befindlich sind. Soll eine Steuerbefreiung schon ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gelten, ordne das KraftStG dies auch an; dies sei bei der Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern aber nicht geschehen.

Der Bundesfinanzhof hält die steuerliche Förderung auch für verfassungsgemäß. Sie diene dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit. Mit der Beschränkung auf solche PKW, die schon im Verkehr befindlich sind, bewege sich der Gesetzgeber im Rahmen seiner grundsätzlichen Befugnis, der Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zugrunde zu legen und sich mit einer "Typengerechtigkeit" zu begnügen.

der Leitsatz

KraftStG § 3c

Der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines PKW zum Verkehr stellt keine nachträgliche technische Verbesserung i.S. des § 3 c Abs. 1 Satz 1 KraftStG dar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 91/08 des BFH vom 01.10.2008

Vorinstanz:
  • Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.02.2008
    [Aktenzeichen: 2 K 1527/07]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_II-R-1708_Keine-steuerliche-Beguenstigung-fuer-Einbau-eines-Russpartikelfilters-vor-der-Zulassung-eines-PKW-mit-Dieselmotor~N6778

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6778 Dokument-Nr. 6778

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.