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Die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr ist als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuergesetzes abzugsfähig. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
In dem zugrunde liegenden Fall war die Klägerin neben ihrer Schwester Miterbin ihrer Eltern geworden. Die Eltern waren beide kurz nacheinander im Kalenderjahr 2004 verstorben. Für den Einkommensteuer-Veranlagungszeitraum 2004 waren von den Erbinnen als
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gehören zu den abzugsfähigen
Das Urteil hat weit über den entschiedenen Einzelfall hinaus praktische Bedeutung. Durch den Abzug der Einkommensteuerschulden als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 14021
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