kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Unterlässt eine Arbeitnehmerin schuldhaft die Mitteilung über das vorzeitigen Ende der Schwangerschaft, ist in der Fortführung des Arbeitsvertrags kein Schaden zusehen. Durch einen Schadensersatzanspruch kann nicht eine Kündigungserklärung zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsendes fingiert werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 1997 informierte eine Arzthelferin ihren Arbeitgeber von ihrer
Während das Arbeitsgericht Emden Gehaltsansprüche für den Zeitraum von Juli 1997 bis Januar 1998 bejahte, verneinte dies das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Die Arbeitnehmerin habe es schuldhaft unterlassen, dem Arbeitgeber im Juni 1997 die Beendigung der
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten der Arbeitnehmerin und hob daher die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf. Der Arbeitnehmerin stehen die Gehaltsansprüche zu. Die unterlassene
Das Bundesarbeitsgericht wertete aber die unterlassene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BAG_9-AZR-93298_BAG-Bei-unterlassener-Mitteilung-ueber-vorzeitiges-Ende-einer-Schwangerschaft-kann-Fortfuehrung-des-Arbeitsvertrags-nicht-als-Schaden-geltend-gemacht-werden~N25825
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25825
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.