wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2015
9 AZR 170/14 -

BAG: Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar

Erben des verstorbenen Arbeitnehmers können Urlaubs­abgeltungs­anspruch geltend machen

Steht einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu, so ist dieser vererbbar. Verstirbt daher der Arbeitnehmer können seine Erben den Urlaubs­abgeltungs­anspruch geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall machten die Erben die Abgeltung von gesetzlichen Urlaubstagen eines im Mai 2013 verstorbenen Lehrers geltend. Der Arbeitgeber weigerte sich unter anderem mit der Begründung, dass ein etwaiger Urlaubsabgeltungsanspruch nicht vererbbar sei. Nachdem sowohl das Arbeitsgericht Zwickau als auch das Landesarbeitsgericht Sachsen einen Urlaubsabgeltungsanspruch bejahten, musste sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Fall beschäftigen.

Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Den Erben des verstorbenen Lehrers habe ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubsanspruchs zugestanden. Der Zahlungsanspruch sei mit dem Tod des Arbeitnehmers gemäß § 1922 BGB auf die Erben übergegangen. Aus der Einordnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs als reiner Geldanspruch folge, dass dieser Anspruch weder von der Erfüllbarkeit oder Durchsetzbarkeit des Urlaubsanspruchs abhänge noch mit dem Tod des Arbeitnehmers untergehe.

Aufgabe früherer Rechtsprechung

Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit nur einen Schadenersatzanspruch, nicht aber den Urlaubsabgeltungsanspruch für vererbbar hielt (BAG, Urt. v. 19.11.1996 - 9 AZR 376/95 -), hält es daran ausdrücklich nicht mehr fest.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Arbeitsgericht Zwickau, Urteil vom 07.06.2013
    [Aktenzeichen: 7 Ca 118/13]
  • Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 21.02.2014
    [Aktenzeichen: 3 Sa 467/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DB 2016, 180Zeitschrift: Der Betrieb (DB), Jahrgang: 2016, Seite: 180
  • NJW 2016, 1837Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2016, Seite: 1837
  • NJW-Spezial 2016, 146Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2016, Seite: 146
  • NZA 2016, 37Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), Jahrgang: 2016, Seite: 37

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BAG_9-AZR-17014_BAG-Anspruch-auf-Urlaubsabgeltung-ist-vererbbar.news23063.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23063 Dokument-Nr. 23063

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.