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Steht einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu, so ist dieser vererbbar. Verstirbt daher der Arbeitnehmer können seine Erben den Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machten die
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Den
Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit nur einen Schadenersatzanspruch, nicht aber den Urlaubsabgeltungsanspruch für vererbbar hielt (BAG, Urt. v. 19.11.1996 - 9 AZR 376/95 -), hält es daran ausdrücklich nicht mehr fest.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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